Da die USA beabsichtigen, eine Zertifizierung durch eine unabhängige Drittstelle in das Programm einzuführen oder dies bereits umgesetzt haben, schlägt die Kommission für das Abkommen zwei gesonderte Produktregistrierungssysteme vor. Für ENERGY STAR konforme Geräte die nur in der EU in Verkehr gebracht werden, soll weiterhin die Selbstbescheinigung der Hersteller gelten. Für Geräte, die in den USA in Verkehr gebracht werden, verlangt ENERGY STAR von den Programmteilnehmern die Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen eines Dritten entsprechend den überarbeiteten USA-Partnerverpflichtungen.
Es wird also keine gegenseitige Anerkennung der zertifizierten Geräte mehr geben, diese erfüllen aber die gleichen Effizienzkriterien nach ENERGY STAR. Als nächster Schritt muss der Vorschlag vom Europäischen Parlament (Ausschuss Industrie, Forschung und Energie) angenommen werden.
ENERGY STAR Schweiz wird sie über den Stand des laufenden Gesetzgebungsverfahren in der EU informieren.